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Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht einen freien KfZ-Sachverständigen Ihrer Wahl einzuschalten - ggf. auch einen Anwalt der Ihre Interessen vertritt. Die Kosten dafür trägt im Regelfall die gegnerische Versicherung.
Wir rechnen dann direkt mit der Versicherung ab – so entstehen Ihnen keine Kosten. Die Ausnahme bilden sogenannte „Bagatellschäden“ – hier können wir Ihnen gerne Alternativen anbieten.
Weitere Vorteile bei uns:
Häufig bekommen Sie im Schadenfall von der gegnerischen Versicherung sofort den Vorschlag gemacht, dass ein Gutachter zur Besichtigung bei Ihnen erscheint.
Hier ist Vorsicht geboten, denn ein Gutachter der seinen Auftrag direkt von der Versicherung bekommt, vielleicht sogar dort ein Anstellungsverhältnis hat, schätzt den Schaden vielleicht am untersten Limit ein und handelt im Sinne seines Auftraggebers und nicht in Ihrem!
Beauftragen Sie daher immer einen freien und unabhängigen KFZ-Sachverständigen, der objektiv und nicht weisungsgebunden ist. Wir garantieren Ihnen Rechtssicherheit, Objektivität und Klarheit. Nur mit einem unabhängigen KFZ Gutachter können Sie sicher sein, dass nicht nur der entstandene Fahrzeugschaden ermittelt wird, sondern zudem auch Faktoren wie Nutzungsausfall und Wertminderung korrekt und gesetzkonform in die Beurteilung einfließen.
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